Deliktübersicht

Übersicht der strafrechtlichen Delikte

Fast alle Taten, die im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt sind, werden nur dann bestraft, wenn sie mit Vorsatz (entspricht etwa dem Begriff Absicht) begangen werden. Eine fahrlässige Begehung ist nur in Ausnahmefällen (beispielsweise fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Trunkenheit im Straßenverkehr) strafbar. Es gibt auch Kombinationen aus Vorsatz und Fahrlässigkeit. Diese gehören nach dem Strafgesetzbuch aber zu den Vorsatzdelikten.

Im Wesentlichen handelt es sich im allgemeinen Strafrecht um folgende Delikte:

Aussetzung

Amtsdelikte (Vorteilsgewährung, Vorteilsnahme, Bestechung, Bestechlichkeit, Körperverletzung im Amt)

Bandendiebstahl

Bandenhehlerei

Begünstigung

Beleidigungsdelikte (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung)

Betrug (Versicherungsbetrug, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Kreditbetrug)

Brandstiftungsdelikte (Brandstiftung, schwere Brandstiftung, besonders schwere Brandstiftung, Brandstiftung mit Todesfolge, fahrlässige Brandstiftung)

Computerbetrug

Delikte mit Todesfolge (Raub mit Todesfolge, Körperverletzung mit Todesfolge, Brandstiftung mit Todesfolge)

Diebstahl (Ladendiebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl, Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, besonders schwerer Diebstahl)

Erpressung, räuberische Erpressung

Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren)

Fahrlässige Tötung

Falsche uneidliche Aussage (Falschaussage)

Falsche Verdächtigung

Fälschung technischer Aufzeichnungen oder beweiserheblicher Daten

Fälschung von Gesundheitszeugnissen

Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln

Freiheitsberaubung

Gefährdung des Straßenverkehrs

Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

Gefährliche Körperverletzung

Gefangenenbefreiung

Gefangenenmeuterei

Geiselnahme

Geldfälschung

Geldwäsche

Gemeinschädliche Sachbeschädigung

Gewerbsmäßige Hehlerei

Gläubigerbegünstigung

Hausfriedensbruch, schwerer Hausfriedensbruch

Hehlerei

Kapitalanlagebetrug

Kinderhandel

Körperverletzungsdelikte (Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, Misshandlung von Schutzbefohlenen, vorsätzliche und fahrlässige Körperverletzung, Beteiligung an einer Schlägerei, Aussetzung, Körperverletzung im Amt)

Kreditbetrug

Meineid (eidliche Falschaussage)

Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung

Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft

Menschenraub

Missbrauch von Ausweispapieren

Missbrauch von Notrufen

Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten

Misshandlung von Schutzbefohlenen

Mittelbare Falschbeurkundung

Mord (heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mittel oder aus Habgier, zur Befriedigung eines Geschlechtstriebes, aus Mordlust oder sonst aus niedrigen Beweggründen, oder zur Verdeckung oder Ermöglichung einer anderen Straftat)

Nachstellung (Stalking)

Nichtanzeige geplanter Straftaten

Nötigung

Raubdelikte und raubähnliche Delikte (Raub, schwerer Raub, Raub mit Todesfolge, räuberischer Diebstahl, Erpressung, räuberische Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer)

Sachbeschädigung, gemeinschädliche Sachbeschädigung

Schwere Körperverletzung

Schuldnerbegünstigung

Schwerer Raub

Schwangerschaftsabbruch

Sexualdelikte (sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexueller Missbrauch von Kindern, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge, Ausbeutung von Prostituierten, sexueller Missbrauch von Jugendlichen, Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen, Verbreitung pornographischer Schriften)

Straftaten gegen die persönliche Freiheit (Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft, Förderung des Menschenhandels, Menschenraub, Verschleppung, Kinderhandel, Zwangsheirat, Nachstellung, Freiheitsberaubung, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme, Nötigung, Bedrohung)

Strafvereitelung, Strafvereitelung im Amt

Subventionsbetrug

Totschlag, minder schwerer Fall des Totschlags

Tötung auf Verlangen

Trunkenheit im Verkehr („Trunkenheitsfahrt”)

Üble Nachrede

Unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeuges (Gebrauchsanmaßung, „kurzfristiger Diebstahl”)

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort („Fahrerflucht”, „Verkehrsunfallflucht”)

Unerlaubtes Veranstalten eines Glücksspiels

Unterschlagung

Untreue

Urkundendelikte (Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung, Fälschung technischer Aufzeichnungen, Fälschung von amtlichen Ausweisen, Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen, Fälschung von Gesundheitszeugnissen, Ausstellen und Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse)

Verletzung des Briefgeheimnisses

Verletzung der Unterhaltspflicht

Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses

Verletzung von Privatgeheimnissen

Verleumdung

Veruntreuende Unterschlagung

Versicherungsmissbrauch (Versicherungsbetrug)

Verwertung fremder Geheimnisse

Vortäuschen einer Straftat

Wohnungseinbruchsdiebstahl

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (beispielsweise gegen Polizisten)

Allgemeine Hinweise

Einige Delikte haben einen höheren Strafrahmen, wenn weitere erschwerende Umstände hinzukommen (Qualifikationen). So wird deutlich schwerer bestraft, wer beispielsweise bei einer Körperverletzung eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet. Unter den Begriff der Waffe fallen nicht nur Schusswaffen (Pistole, Revolver, Gewehr), sondern auch andere Gegenstände, mit denen erhebliche Verletzungen verursacht werden können. Auch bei einem Messer kann es sich (je nach Größe) um eine Waffe handeln. Der Begriff der Waffe im Strafrecht ist nicht deckungsgleich mit dem Begriff der Waffe im Waffenrecht (geregelt im Waffengesetz). Auch beim Raub wird derjenige, der eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder während der Tat bei sich führt, schwerer bestraft.

Die Abgrenzung zwischen den einzelnen Delikten kann im Einzelfall schwierig sein, aber hinsichtlich der sich daraus ergebenden Straferwartung große Folgen haben. Daher ist es sinnvoll, wenn der Beschuldigte einer Straftat sich möglichst früh im Ermittlungsverfahren von einem Rechtsanwalt, der auch als Strafverteidiger ( Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger) tätig ist, beraten und vertreten lässt. Wenden Sie sich in einem solchen Fall vertrauensvoll an mich. Als Strafverteidiger unterliege ich der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Aufgabe des Strafverteidigers liegt allein darin, für die Interessen seines Mandanten einzutreten. Genau das werde ich für Sie tun. Welche Maßnahmen im Einzelfall sinnvoll sind, hängt von der konkreten Situation ab. Wenn Sie erfahren, dass eine Anzeige gegen Sie vorliegt und dass es ein Ermittlungsverfahren gegen Sie gibt, sollten Sie sich unbedingt von einem Strafverteidiger vertreten lassen. Ein Rechtsanwalt und Strafverteidiger wird Ihnen sagen können, welches Verhalten in Ihrer Situation am besten ist. Als Beschuldigter haben Sie jederzeit das Recht, sich zu den Vorwürfen zu äußern oder aber auch von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Mein Rat als Rechtsanwalt und Strafverteidiger ist, keine Aussage zur Sache ohne anwaltlichen Beistand zu machen.

Das Gesetz schreibt nicht in jeder Situation vor, dass ein Beschuldigter sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen muss. Die Strafprozessordnung regelt jedoch, dass wann die Vertretung durch einen Rechtsanwalt zwingend erforderlich ist (notwendige Verteidigung). Eine notwendige Verteidigung liegt beispielsweise vor, wenn sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft (U-Haft) befindet, so dass es in diesem Fall zwingend einen Pflichtverteidiger gegeben muss, wenn noch kein Wahlverteidiger mit der Vertretung beauftragt wurde. Ich kann sowohl als Wahlverteidiger wie auch als Pflichtverteidiger für Sie tätig werden. Wer in Hamburg in Untersuchungshaft kommt, kann einen Rechtsanwalt benennen, den er als Verteidiger möchte. Wer keinen Rechtsanwalt benennen möchte, kann aussuchen, dass das Gericht einen Strafverteidiger auswählt, der zum Pflichtverteidiger bestellt und beigeordnet wird.