Verhaltenstipps | Durchsuchung

Verhaltenstipps bei Durchsuchung

In einigen Ermittlungsverfahren ist es möglich, dass eine Durchsuchung stattfindet. Grundsätzlich ist ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss für die Durchsuchung einer Wohnung oder eines Hauses erforderlich.  Der Durchsuchungsbeschluss darf nicht älter als 6 Monate sein. Nur wenn Gefahr im Verzug ist, darf die Durchsuchung durch die Polizei und Staatsanwaltschaft ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss erfolgen. Dieser Fall liegt vor, wenn die Anrufung des Richters, den Durchsuchungszweck durch die Verzögerung gefährden würde. Somit ist bei Beginn der Durchsuchung zu erfragen, ob für die Durchsuchung ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt und wann der Erlass des Durchsuchungsbefehls erfolgte (Datum) oder ob die Durchsuchung auf der Annahme von „Gefahr im Verzug“ beruht.

Bei einer Durchsuchung empfehle ich Ihnen, die folgenden Hinweise zu beachten:

Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zur Einsicht vorlegen und  lesen Sie den Durchsuchungsbeschluss sorgfältig durch. Aus dem Durchsuchungsbeschluss ist ersichtlich was gesucht wird und auf welche  Räume sich Durchsuchung bezieht.

Rufen Sie Zeugen herbei die als Durchsuchungszeugen im späteren Ablauf als neutrale Zeugen zur Verfügung steht. Als Durchsuchungszeuge kann zum Beispiel ein Nachbar, ein Freund oder auch ein Rechtsanwalt fungieren.

Unabhängig von der Hinzuziehung von Zeugen sollten Sie unbedingt unverzüglich einen Rechtsanwalt kontaktieren. Eine Durchsuchung der Wohnung und die Beschlagnahme von Eigentum gehört mit zu den unangenehmsten Erlebnissen in einem Ermittlungsverfahren zumal die Durchsuchung durch die Polizei und Staatsanwaltschaft unerwartet erfolgt. In einer derartigen Stresssituation ist der Beistand eines Strafverteidigers von unschätzbarem Wert. Als Rechtsanwalt kann ich  Sie detailliert über Ihre Rechte und Pflichten gegenüber der Staatsgewalt informieren und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen. Da aber kein Anspruch besteht, die Durchsuchung bis zum Eintreffen des Rechtsanwalts zu unterbrechen, beachten Sie bitte die weiteren Empfehlungen.

Machen Sie während der Durchsuchung keine Aussagen zum Sachverhalt. Lassen Sie sich auch nicht in scheinbar belanglose Gespräche mit der Polizei bzw. den Untersuchenden verwickeln. Schweigen ist für die spätere Verteidigung die beste Voraussetzung.

Bleiben Sie freundlich und unverbindlich und vermeiden Sie jegliche Aggression. Hierdurch würden Sie nur die Einleitung eines weiteren Ermittlungsverfahrens (Vorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) provozieren. Geben Sie keine Gegenstände freiwillig heraus, sondern widersprechen Sie gewaltlos der Beschlagnahme. Verlangen Sie eine Auflistung alles bei der Durchsuchung beschlagnahmten Gegenstände.

Im Durchsuchungsprotokoll sollten sämtliche sichergestellten bzw. beschlagnahmten Gegenstände möglichst detailliert aufgeführt sein, mit dem Zusatz, dass der Sicherstellung der Gegenstände von Ihnen widersprochen wird. Mit dem Widerspruch im Beschlagnahmeprotokoll muss die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme im Nachhinein von einem Richter überprüft und bestätigt werden.

Ihr Rechtsanwalt kann eine Durchsuchung nicht stoppen, aber er kann dazu beitragen, dass die Durchsuchung und gegebenenfalls die Beschlagnahme rechtmäßig durchgeführt wird. Ferner kann er nach Abschluss der Durchsuchung den Beschluss mit einer Beschwerde durch ein Gericht überprüfen lassen, ob die Verdachtsmomente für den Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses ausreichend waren oder alles Beschlagnahmte zurückzugeben ist. Auch bei einer Durchsuchung sind Sie nicht rechtlos oder schutzlos.