Meine Schwerpunkte als Anwalt und Strafverteidiger im Internetrecht und Internetstrafrecht
Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Hamburg bin ich mit den Themen Internetstrafrecht, Abmahnungen im Zusammenhang mit Tauschboersen, illegalen Downloads und Urheberrechtverletzungen bestens vertraut.
Auch bei einer Ermittlung oder Anklage wegen der Nutzung oder Verbreitung von Kinderpornos sowie des illegalen Glücksspiels kann ich Sie kompetent beraten und vertreten.
Da die Rechtsmaterie bei den Einzelthemen sehr komplex ist, sollten Sie sich nicht scheuen, sich zum eigenen Schutz einem Rechtsanwalt anzuvertrauen. Ich biete Ihnen mit meiner Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg Borgfelde in der Bürgerweide kompetente Unterstützung und Vertretung Ihrer Interessen an. Kontaktieren Sie mich frühzeitig.
Weitere Informationen zum Internetrecht finden Sie nachfolgend.
Informationen zum Internetrecht und Internetstrafrecht
Das Internetrecht (auch: Informationsrecht) beinhaltet Sachverhalte, die sich im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets ergeben. Das Internetrecht / Informationsrecht ist nicht in einem eigenständigen Gesetzbuch geregelt, sondern es handelt sich hier um eine Querschnittsmaterie, die Bezüge zu verschiedenen Rechtsgebieten wie zum Beispiel Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Telekommunikations- recht und Markenrecht hat. Es lässt es sich nicht eindeutig von anderen Rechtsgebieten abgrenzen.
Das Internetrecht / Informationsrecht befasst sich mit dem Inhalt des Internets. Häufig berührt das Internetrecht auch das IT-Recht (Informationstechnologie-Recht), das sich mit der Funktionalität des Internets befasst. Das IT-Recht wird im Sprachgebrauch auch als Computerrecht, EDV-Recht oder Informatikrecht bezeichnet. Im Folgenden werden einige wesentliche Bereiche aus dem Internetrecht, bei denen ich Sie wirkungsvoll unterstützen kann, behandelt.
Eine verbotene Verhaltensweise sind Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzung von Internet-Tauschbörsen, auch als Filesharing (File-Sharing) bekannt. Eine Urheberrechtsverletzung liegt dann vor, wenn Nutzer urheberrechtlich geschützte Daten an andere Nutzer des Netzwerks unberechtigt weitergeben. Erhalten Sie für illegale Musik- oder Film-Downloads eine Abmahnung, sollten Sie dringend einen Rechtsanwalt einschalten.
Eine weitere problematische Handlung im Bereich des Internets ist die Verwendung von fremden Bildern, beispielsweise als Vorschaubild bei Suchmaschinen, als Grafik für eine Homepage oder die Verlinkung auf Bilder in sozialen Netzwerken. Hierbei handelt es sich um die Verletzung von Urheberrechten. Nur wenn der Rechteinhaber des Bildes seine Zustimmung erteilt, ist eine Weiterverwendung legal. Straftaten, die häufig Bezug zum Internet haben, sind beispielsweise das illegale Glücksspiel (§ 284 StGB) und auch die Verbreitung von Kinderpornografie (§§ 184 ff StGB).
Eine umfassende Abhandlung zum Internetstrafrecht finden sie HIER. Dort findet sich auch eine Definition für den Begriff Internetstrafrecht. Der Beitrag behandelt die wesentlichen Fragestellungen zum Internetstrafrecht. Auch wenn die Veröffentlichung bereits aus dem Jahr 2006 stammt, sind die dort enthaltenen Informationen zum Internetstrafrecht im Wesentlichen aktuell.