Pflichtverteidigung

Auf dieser Seite finden Sie Entscheidungen zum Thema Pflichtverteidigung.

Hinweise zur Pflichtverteidigung:
In Fällen der notwendigen Verteidigung wird einem Beschuldigten, sofern er noch keinen Anwalt hat, von Amts wegen ein Pflichtverteidiger bestellt.

Als Strafverteidiger und Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht übernehme ich diese Aufgabe gern und vertrete meine Mandaten als Pflichtverteidiger mit dem gleichen Engagement, mit dem ich Wahlmandanten verteidige.

Übersicht der Urteile zum Thema Pflichtverteidigung:Notwendige Verteidigung

Pflichtverteidiger bei Freiheitsstrafe

OLG Naumburg 2 Ws (s) 2/16 (19.01.2016)

Pflichtverteidigung bei Verständigungsgesprächen („Deal“)

OLG Naumburg 2 Ss 151/13 (04.12.2013)

Notwendige Verteidigung bei Berufung der Staatsanwaltschaft

KG 161 Ss 173/13 (12.08.2013)

Effektive Verteidigung durch Ersatzverteidiger in der Hauptverhandlung

BGH 2 StR 113/13 (20.06.2013)

Notwendige Verteidigung bei Widerruf einer Bewährungsstrafe

OLG Celle 32 Ss 52/12 (30.05.2012)

Abwesenheit des Pflichtverteidigers in der Hauptverhandlung

BGH 3 StR 24/10 (13.04.2010)

Bestellung eines Pflichtverteidigers nach Blutentnahme beim Beschuldigten

OLG Brandenburg 1 Ws 7/09 (26.01.2009)

Bestellung eines Pflichtverteidigers bei schwieriger Rechtslage

KG 2 Ws 363/08 (30.07.2008)

Pflichtverteidiger, wenn Nebenklage durch Rechtsanwalt vertreten ist

OLG München 5 St RR 129/05 (13.12.2005)

Bestellung eines Pflichtverteidigers, wenn Widerruf der Bewährung droht

OLG Brandenburg 1 Ss 65/04 (09.08.2004)

Pflichtverteidiger für einen Jugendlichen bei Anklage wegen Diebstahls

Landgericht Bremen 15 Qs 329/03 (22.10.2003)

Pflichtverteidiger für einen Angeklagten, der unter Betreuung steht

OLG Hamm 2 Ss 439/03 (14.08.2003)

Pflichtverteidiger im Strafverfahren gegen Jugendlichen

OLG Hamm 3 Ss 1163/02 (14.05.2003)