Hehlerei durch Absetzung

Hehlerei durch Absetzung – Tat setzt einen Erfolg voraus

BGH 3 StR 69/13 (22.10.2013)

Das Landgericht Hildesheim verurteilte den Angeklagten wegen Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die Verurteilung wegen (vollendete) Hehlerei auf und änderte den Schuldspruch auf versuchte Hehlerei. Das Verfahren wurde an das Landgericht zurückverwiesen.

Der Angeklagte wurde von einer anderen Person beauftragt, Käufer für mehrere Kunstwerke im Gesamtwert von 1,5 Mio. Euro zu finden. Ihm kam es auf die Verkaufsprovision von 10 % des Verkaufserlöses an. Er hielt es für möglich, dass die andere Person nicht Eigentümer der Bilder war. Das war ihm in Erwartung der Verkaufsprovision gleichgültig. Er zeigte potentiellen Käufern Fotografien der Kunstwerke. Seine Absatzbemühungen blieben aber ohne Erfolg.

Das Landgericht sah im Verhalten des Angeklagten eine vollendete Hehlerei. Eine Hehlerei setzt eine Vortat voraus. Diese kann gemäß § 259 StGB ein Diebstahl oder eine andere gegen fremdes Vermögen gerichtete Tat sein. Außer einem Diebstahl kann also auch beispielsweise eine Hehlerei Vortat für eine weitere Hehlerei sein („Kettenhehlerei“). Hier hielt der Angeklagte es zumindest für möglich, dass die andere Person die Kunstgegenstände durch Diebstahl oder Hehlerei erlangt hat.

In der Frage, ob es für eine Hehlerei in der Tatvariante des Absetzens erforderlich ist, dass die Gegenstände auch tatsächlich abgesetzt werden oder ob es beim Versuch bleibt, weicht der BGH von seiner bisherigen Rechtsprechung ab. Bislang war ein Absatzerfolg nicht erforderlich. Der BGH begründet seine neue Rechtsprechung damit, dass schon der Wortlaut („Absatz“) dafür spricht, dass dieser auch tatsächlich erfolgen muss. Das Gesetz lässt bloße „Absatzbemühungen“ nicht ausreichen. Im alltäglichen Gebrauch würde niemand von Absatz sprechen, wenn Waren nicht erfolgreich abgesetzt wurden, sondern es lediglich versucht wurde. Auch die Systematik des Gesetzes, also das Verhältnis zu den anderen Tatbestandsvarianten (ankaufen, sich oder einem Dritten verschaffen) führt zu keinem anderen Ergebnis.