Gewaltdelikte Meine Aufgabe: Ihre Interessen!

Es ist besonders wichtig, frühzeitig im Verfahren einen Anwalt einzuschalten, um mit der Verteidigung zu beginnen. Ich bespreche mit Ihnen zunächst Ihre individuelle Situation, um die Zielsetzung der Verteidigung zu erörtern.

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Rechtsanwalt Dr. Dirk Bachmann
Seit über 10 Jahren: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Dirk Bachmann
Stand Oktober 2024

 

Der Begriff der Gewaltdelikte umfasst verschiedene Straftaten. Dazu gehören Körperverletzungsdelikte (fahrlässige Körperverletzung, vorsätzliche Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, Körperverletzung im Amt, Misshandlung von Schutzbefohlenen), Tötungsdelikte (Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen, fahrlässige Tötung), Raubdelikte und raubähnliche Delikte (räuberische Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer).

Die Schwere des Tatvorwurfs ist bei Gewaltdelikten erheblich. Während bei der vorsätzlichen Körperverletzung im Regelfall Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren drohen, ist die Mindeststrafe beim besonders schweren Raub bereits fünf Jahre.

Daher kann es besonders wichtig sein, frühzeitig im Verfahren einen Anwalt einzuschalten, um mit der Verteidigung zu beginnen. Ich bespreche mit Ihnen zunächst Ihre individuelle Situation, um die Zielsetzung der Verteidigung zu erörtern. Inwieweit eine Einlassung zur Sache erfolgt, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalls. Teilweise kann es auch sinnvoll sein, die Angaben auf Ihre persönlichen Verhältnisse zu beschränken.

Zur Verteidigung gehört auch, mit Ihnen gemeinsam festzulegen, was Sie selbst unternehmen können, um Ihre Perspektive zu verbessern. Beispielsweise ist es für manche Mandanten sinnvoll, eine stationäre oder ambulante Therapie zu beginnen oder psychologische Betreuung in Anspruch zu nehmen. Meine Verteidigung beginnt nicht erst im Gerichtssaal. Ein großer Teil der Tätigkeit und einige wesentliche Entscheidungen können auch schon vor einer Verhandlung fallen.

Ich lege Wert darauf, dass meine Mandanten hinsichtlich aller relevanten Umstände des Verfahrens umfassend informiert sind. Vor der Hauptverhandlung ist eine ausführliche Besprechung eine Selbstverständlichkeit. Eine gute Erreichbarkeit und schnelle Antworten auf Nachfragen gehören den Prinzipien meiner Tätigkeit als Strafverteidiger.

Als Strafverteidiger verfolge ich nicht das Ziel, Gerechtigkeit zu erreichen. Meine Aufgabe und mein Ziel sind allein, Ihre Interessen zu vertreten. Meine Arbeit zielt keinesfalls darauf ab, ein Ergebnis zu erreichen, dass von Unbeteiligten als „gerecht“ bezeichnet werden könnte. Als Beschuldigter und Angeklagter haben Sie ein Recht darauf, durch eine effektive Verteidigung das erreichen zu wollen, was Ihren Interessen entspricht. Während die Justiz das Ziel verfolgt, die „Wahrheit“ festzustellen, kann das Ziel der Verteidigung darin liegen, dass es gerade nicht möglich ist, mit den gesetzlich vorgegebenen Mitteln einen Sachverhalt festzustellen.

Körperverletzungsdelikte und Raubdelikte sind immer wieder Gegenstand von Ermittlungsverfahren und Gerichtsverfahren. Nachfolgend werden einige der typischen Delikte beschrieben. Auf Aspekte der Verteidigung wird eingegangen.

Körperverletzung

Körperverletzung? Ein Fall für den Anwalt!

Körperverletzung ist ein vergleichsweise häufiger Tatvorwurf. Für den Beschuldigten kann es im Einzelfall jedoch ein ganz erheblicher Vorwurf mit immensen Konsequenzen sein. Vermeiden Sie jeden Fehler und lassen Sie sich von Anfang an durch einen auf das Strafrecht spezialisierten Anwalt vertreten. So erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben und wie vorzugehen ist!

Mit einer Strafandrohung, die von Geldstrafe bis zur Freiheitsstrafe von fünf Jahren reicht, kann auch eine Körperverletzung erhebliche Folgen für den Beschuldigten haben. Zudem drohen Schadensersatzansprüche, die ein Geschädigter möglicherweise geltend macht. Hier ist eine frühzeitige Planung der Strategie erforderlich. Nur ein spezialisierter Anwalt mit der notwendigen Erfahrung kann Sie in diesem Verfahren optimal vertreten. Oft zahlt es sich aus, wenn der Verteidiger schon möglichst früh eingeschaltet wird und die richtigen Anträge und Anregungen an die Staatsanwaltschaft richtet, beispielsweise eine Einstellung aus Opportunitätsgründen.

Ob und inwieweit eine Einlassung zur Sache erforderlich und sinnvoll ist, ist nach der Akteneinsicht zur erörtern. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Äußern Sie sich nicht ohne Rücksprache mit einem Anwalt zur Sache!

Der sogenannte Grundtatbestand der Körperverletzungsdelikte ist die (einfache) vorsätzliche Körperverletzung gemäß § 223 StGB. Diese setzt voraus, dass es eine körperliche Misshandlung oder eine Gesundheitsschädigung gab. Das setzt nicht voraus, dass gravierende Folgen eintreten. Es reicht aus, wenn der Geschädigte kurzzeitig Schmerzen verspürt. Das Gesetz droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren an.

Gefährliche Körperverletzung

Gefährliche Körperverletzung? Verteidigung erforderlich!

Gefährliche Körperverletzung ist ein erheblicher Tatvorwurf. Die Mindeststrafe ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Damit es nicht zu einer solchen Verurteilung kommt, sollten Sie frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger einschalten!

Vermeiden Sie jede Angabe zur Sache gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Als Verteidiger beantrage ich direkt nach der Beauftragung Akteneinsicht. Erst mit Aktenkenntnis kann beurteilt werden, ob es sinnvoll ist, sich beispielsweise zur Sache zu äußern. Ferner können auch dann weitere Schritte unternommen werden, um eine Strafe entweder ganz zu verhindern oder um diese zumindest so gering wie möglich zu halten. Eine sinnvolle Strategie ist für jeden Einzelfall individuell festzulegen und im Laufe eines Verfahrens gegebenenfalls an eine veränderte Situation anzupassen.

Auch weitere Strafen und Maßnahmen sind im Fall einer Verurteilung wegen einer gefährlichen Körperverletzung möglich. Wenn die Körperverletzung beispielsweise im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr war, kann nicht nur ein Fahrverbot verhängt werden. Es ist sogar möglich, dass die Fahrerlaubnis vollständig entzogen wird!

Es besteht also dringender Handlungsbedarf!

Zögern Sie nicht, sondern schalten Sie sofort einen Strafverteidiger ein. Es muss möglichst frühzeitig geklärt werden, welches Verhalten und welche Verteidigung in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist!

Die gefährliche Körperverletzung ist eine sogenannte Qualifikation. Das Gesetz droht eine Mindeststrafe von sechs Monaten an, die Obergrenze liegt bei 10 Jahren. Daher muss bei einer gefährlichen Körperverletzung immer (mindestens) mit einer Bewährungsstrafe gerechnet werden. In minder schweren Fällen liegt die Mindeststrafe bei drei Monaten. Eine solche Strafe kann auch in eine Geldstrafe umgewandelt werden, so dass eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen erfolgt. Dies wird dann nicht ins Führungszeugnis eingetragen, sondern sich dort bislang noch keine Eintragung findet.

Die gefährliche Körperverletzung knüpft an die Art der Begehung an und kennt fünf Varianten. Die erste Variante (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB) wird verwirklicht durch die Verabreichung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen. Auf die Menge und die Art des Giftes kommt es für den Tatbestand nicht an. Dies wäre in der Rechtsfolge, also bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. Unter Gift wir jeder Stoff, der unter bestimmten Bedingungen (Einatmen, Verschlucken, Aufnahme durch die Haut) durch chemische oder chemisch-physikalische Wirkung nach seiner Art und in der vom Täter eingesetzten Menge im konkreten Fall geeignet ist, ernsthafte gesundheitliche Schäden zu verursachen. Gifte sind beispielsweise Arsen, Zyankali, Dioxine und auch KO-Tropfen.

Die zweite Variante (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) ist erfüllt, wenn der Täter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet. Waffen sind ein Unterfall der (gefährlichen) Werkzeuge.  Werkzeuge sind nur bewegliche Gegenstände. Wenn beispielsweise der Kopf gegen eine Mauer geschlagen wird, ist zumindest diese Variante des § 224 StGB nicht erfüllt. Ein Werkzeug ist gefährlich, wenn es nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen. Die Verwendung einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges spielt in der Praxis eine große Rolle. Gängige Tatwerkzeuge sind Messer, Schusswaffen, Gaspistolen, Eisenstangen, Kraftfahrzeuge und Schlagstöcke. Aber auch Feuerzeuge, Scheren, Nadeln, Kleiderbügel Pfefferspray und Zigaretten sind mögliche Tatwerkzeuge.

Die dritte Variante (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB) ist die Begehung mittels eines hinterlistigen Überfalls. Ein Überfall ist ein Angriff auf den Verletzten, dessen er sich nicht versieht und den er nicht vorbereiten kann. Hinterlistig handelt ein Täter, wenn sich die Absicht, den anderen in seinen Verteidigungsmöglichkeiten zu erschweren, äußerlich manifestiert. Das bloße Ausnutzen des Überraschungseffekts reicht jedoch nicht aus.

Die vierte Variante (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) ist die Begehung mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich. Das setzt keine Mittäterschaft im Sinne von § 25 Absatz 2 StGB voraus. Es reicht, wenn einer der Beteiligten Täter und der andere Gehilfe bei der Körperverletzung ist. Auch in dem Fall, in dem eine Person nur Psychische Beihilfe leistet, liegt daher eine gefährliche Körperverletzung vor.

Die fünfte Variante (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB) ist die Begehung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung. Eine konkrete Lebensgefahr ist dafür nicht erforderlich. Es genügt, wenn die Behandlung den Umständen des Einzelfalls nach generell dazu geeignet ist, die Lebensgefahr herbeizuführen. Angenommen wurde diese Variante beispielsweise beim Werfen in eiskaltes Wasser, zahlreichen schweren Schlägen gegen den Kopf, Stichen mit einem Schraubendreher, oder der Bedrohung mit einer Waffe bei bestehender Gefahr eines Herzinfarkts.

Bei einer körperlichen Auseinandersetzung kommt es häufig zu Verletzungshandlungen durch bei den Personen. In diesen Fällen liegt häufig eine Rechtfertigung vor, die sich aus der Notwehr ergibt. In solchen Fällen kann eine Verteidigung darauf beruhen, die Schilderungen zum Beginn der Auseinandersetzung in Frage zu stellen und so zu erreichen, dass schlussendlich unklar bleibt, von wem der erste Angriff ausging.

Schwere Körperverletzung

Schwere Folgen – Schwere Körperverletzung?

Die schwere Körperverletzung ist ein Verbrechensvorwurf. Die Mindestfreiheitsstrafe beträgt somit ein Jahr. Damit droht eine erhebliche Sanktion. Lassen Sie sich daher unbedingt möglichst frühzeitig von einem versierten Anwalt verteidigen. Nutzen Sie Ihre Rechte. Machen Sie insbesondere von Ihrem Schweigerecht Gebrauch!

Die schwere Körperverletzung ist dadurch gekennzeichnet, dass es beim Geschädigten zu einer schweren Folge kommt, beispielsweise zum Verlust des Sehvermögens auf mindestens einem Auge, des Gehörs, des Sprechvermögens oder der Fortpflanzungsfähigkeit. Neben einer strafrechtlichen Verurteilung drohen daher auch erhebliche Schadensersatzforderungen. Auch diese sind in eine Verteidigungsstrategie einzubeziehen. Lassen Sie sich frühzeitig zu allen Aspekten in Ihrem konkreten Fall beraten!

Bei einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist auch die Grenze zur Bewährungsfähigkeit in vielen Fällen überschritten. Ziel einer Verteidigung kann es daher auch sein, zumindest diese Grenze nicht zu überschreiten und eine Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung zu erreichen.

Für Ihren konkreten Fall sind die Ziele einer Verteidigung festzulegen und zu priorisieren. Hieraus ist dann die Strategie für die Verteidigung zu entwickeln.

Die schwere Körperverletzung ist in § 226 StGB geregelt und ist eine Qualifikation der Körperverletzung Das heißt, dass ein höherer Strafrahmen gilt, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Anders als die gefährliche Körperverletzung in § 224 StGB, die an die Art der Begehung anknüpft, geht es bei der schweren Körperverletzung im Sinne von § 226 StGB um die Folgen.

In § 226 Absatz 1 StGB sind drei Varianten geregelt. Eine schwere Körperverletzung liegt nach der ersten Variante vor, wenn die Körperverletzung zur Folge hat, dass die verletzte Person das Sehvermögen auf einem Auge oder auf beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert. In der zweiten Variante liegt eine schwere Körperverletzung vor, wenn die verletzte Person ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann. Die dritte Variante erfasst den Fall, dass die verletzte Person in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt.

Mord und Totschlag

Mord? Totschlag? Untersuchungshaft?

Mord und Totschlag sind schwerste Straftaten. Der Strafrahmen des Mordes ist der höchste, den das Strafgesetzbuch kennt. Eine effektive Verteidigung ist daher dringend geboten. Schalten Sie sofort einen auf das Strafrecht spezialisierten Anwalt ein!

Nutzen Sie Ihre Rechte. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Beim Vorwurf eines Mordes oder eines Totschlages sollten Sie sofort einen Anwalt einschalten, auch wenn der Vorwurf aus Ihrer Sicht noch so haltlos ist! Äußern Sie sich ohne Rücksprache mit einem Anwalt nicht zur Sache!

Aufgrund des hohen Strafrahmens droht bei diesem Vorwurf stets die Verhängung von Untersuchungshaft. Auch wenn eine möglichst frühzeitige Entlassung aus der Haft ein verständliches Ziel ist, lassen Sie sich nicht zu einer Aussage verleiten. Es ist auf eine möglichst frühzeitige Akteneinsicht hinzuwirken, um die Aussichten einer Verteidigung beurteilen zu können.

Totschlag in Sinne von § 212 StGB liegt dann vor, wenn jemand einen anderen Menschen bewusst, also nicht unabsichtlich, tötet. Eine unabsichtliche Tötung liegt beispielsweise bei Verkehrsunfällen vor. Die Art, wie getötet wird, ist unerheblich. Der Totschlag erfasst, anders als der Wortlaut vermuten lassen könnte, nicht nur das Schlagen, sondern auch Tathandlungen wie Erschießen, Erstechen, Erwürgen, Erdrosseln, Ertränken oder Vergiften.

Beim Mord kommt ein erschwerender Faktor hinzu, der für den Gesetzgeber eine noch höhere Strafe rechtfertigt. Sobald eines der neun Mordmerkmale zusätzlich erfüllt ist, liegt ein Mord vor. Mordmerkmale beziehen sich auf die Art der Ausführung (Grausamkeit, Heimtücke, Nutzung gemeingefährlicher Mittel) oder die Motivation für die Tatbegehung (Mordlust, Befriedigung eines Geschlechtstriebes, Habgier, sonstige niedrige Beweggründe, Verdeckungsabsicht und) Ermöglichungsabsicht.

Körperverletzung mit Todesfolge

Körperverletzung mit Todesfolge? Ein Fall für den Strafverteidiger!

Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren! Das Gesetz legt eine hohe Mindeststrafe fest. Daher brauchen Sie eine effektive Verteidigung, die möglichst früh beginnt. Vermeiden Sie jeden Fehler und lassen Sie sich von Anfang an von einem kompetenten Strafverteidiger vertreten.

Der Tatvorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge ist erheblich. Mit der Mindestfreiheitsstrafe von drei Jahren ist die Grenze zur Bewährungsfähigkeit (zwei Jahre) bereits überschritten. Dieser Vorwurf ist eine Kombination aus einer vorsätzlichen Körperverletzung und einer fahrlässigen Tötung. Aber nicht immer, wenn durch eine Tat eine vorsätzliche Körperverletzung und eine fahrlässige Tötung vorliegen, ist eine Körperverletzung mit Todesfolge gegeben. Ziel einer Verteidigung kann es sein, gerade diesen Unterschied herauszuarbeiten, weil er sich erheblich auf die Strafe auswirkt!

Zudem kann es passieren, dass sich der Tatvorwurf ändert und auch für den Tod ein Vorsatz angenommen wird, liegt entweder ein Mord oder ein Totschlag vor und der Strafrahmen erhöht sich noch weiter. Damit wird auch die Verhängung von Untersuchungshaft wegen der erhöhten Straferwartung wahrscheinlicher, weil ein Anreiz zur Flucht geschaffen wird. Auch hierauf ist bei der Auswahl der Strategie einzugehen!

Für Ihren ganz persönlichen Fall sind die Ziele einer effektiven Verteidigung zu entwickeln. Die Strategie muss unter Umständen an eine veränderte Verfahrenslage angepasst werden.