Bundesgerichtshof bestätigt Kammergericht im Al-Qaida-Verfahren

Bundesgerichtshof bestätigt Kammergericht Berlin im Al-Qaida-Verfahren

BGH 3 StR 285/13 (07.01.2014)

Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von zwei Mitgliedern von Al-Qaida verworfen. Die Angeklagten Yusuf O. und Magsood L. wurden vom Kammergericht Berlin zu neun beziehungsweise sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Sie wurden wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig gesprochen.

Nach den Feststellungen des Gerichtes reiste der Angeklagte Yusuf O. 2009 in das Grenzgebiet von Pakistan und Afghanistan, um am gewaltsamen Jihad gegen das Militär und Angehörige der ISAF-Schutztruppe teilzunehmen. Im September 2009 gründete er dort die terroristische Vereinigung Deutsche Taliban Mujahideen (DTM). Er ließ sich im Umgang mit Waffen und Sprengstoff ausbilden und nahm an Kampfeinsätzen der DTM teil. Er unterstützte die Suche nach neuen Mitgliedern (Internetchats und E-Mails) und trat in Propaganda-Videos auf. Er schloss sich im Mai 2010 der Al-Qaida an.

Der Angeklagte Magsood L. schloss sich im Juli 2010 der Al-Qaida an, nachdem er eine paramilitärische Ausbildung durchlaufen hatte. Die beiden Angeklagten lernten sich kennen und wurden von einem Führungsmitglied der Al-Qaida damit beauftragt, in Europa Aufgaben der Organisation zu übernehmen (Aufbau eines Netzwerkes und Beschaffen von Geld). Weiterhin sollten sie sich unter anderem für Anschläge bereithalten. Im Januar 2011 traten beide die Reise nach Europa an. Der Angeklagte Yusuf O. reiste nach Wien, wo er im Bekanntenkreis von Magsood L., der radikal-islamistisch geprägt war, um Unterstützung warb. Magsood L. versuchte im Mai 2011 in Berlin, Geld für die Organisation zu sammeln und neue Unterstützer zu finden. Beide Angeklagten sind seit Mai 2011 ununterbrochen in Untersuchungshaft.