Verhaltenstipps | Allgemein

Allgemeiner Hinweis:

Es ist ratsam, schon im Ermittlungsverfahren einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Wenn kein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, ist es sinnvoll, sich bereits während des Ermittlungsverfahrens durch einen Wahlanwalt vertreten zu lassen. Bei der notwendigen Verteidigung (hier schreibt das Gesetz vor, dass der Beschuldigte einen Verteidiger haben muss), ordnet das Gericht einen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger bei, wenn noch kein Wahlanwalt zum Verteidiger bestellt wurde.

Der Verteidiger kann schon im Ermittlungsverfahren auf eine Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft hinwirken und damit verhindern, dass es zu einer Anklage und damit zu einer Hauptverhandlung vor Gericht kommt. Die Verteidigung durch einen Rechtsanwalt und Strafverteidiger ist daher schon im Ermittlungsverfahren und nicht erst nach der Erhebung der Anklage sinnvoll. Auch wenn die anwaltliche Beratung mit Kosten verbunden ist, ist die rechtzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts häufig  die kostengünstigste Lösung. Probleme im Strafrecht lösen sich selten durch Abwarten. Beachten Sie bitte den Grundsatz, keine Aussage zur Sache ohne Ihren Verteidiger zu machen. Dies gilt natürlich schon im Ermittlungsverfahren! Sie haben das Recht, die Anwesenheit eines Strafverteidigers zu fordern.