Strafrecht

Rechtsgebiete im Strafrecht

Auf den folgenden Seiten werden einige wesentliche Rechtsgebiete aus dem Strafrecht, in denen ich als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Hamburg mit meiner Anwaltskanzlei in Hamburg Borgfelde überwiegend tätig bin, näher erläutert. Ferner werden Einzelheiten zu den typischen Delikten des Strafrechts wie zum Beispiel Körperverletzung, Diebstahl, Betrug und Urkundenfälschung beschrieben.

Ich kann Sie vor allen Amtsgerichten (Strafrichter und Schöffengericht), Landgerichten und Oberlandesgerichten nicht nur in Hamburg, sonder im gesamten Bundesgebiet vertreten. Wichtig ist eine möglichst frühzeitige Einschaltung eines auf das Strafrecht spezialisierten Anwalts. Der Strafverteidiger kann schon im Ermittlungsverfahren auf eine Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft hinwirken und damit verhindern, dass es zu einer Anklage und damit einer Hauptverhandlung vor Gericht kommt. Die Verteidigung durch einen Rechtsanwalt und Strafverteidiger ist daher schon im Ermittlungsverfahren und nicht erst nach der Erhebung der Anklage sinnvoll.

Hinweis zur Einschaltung eines Verteidigers

Wenn im Ermittlungsverfahren vom Haftrichter ein Haftbefehl erlassen wird, liegt ein Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung vor. Das heißt, dass der Beschuldigte (so wird der spätere Angeklagte in diesem Zeitpunkt des Strafverfahrens bezeichnet) nach den Vorschriften der Strafprozessordnung durch einen Rechtsanwalt vertreten werden muss. Es steht dem Beschuldigten frei, sich durch einen Rechtsanwalt und Strafverteidiger seiner Wahl vertreten zu lassen. Wenn es keinen Wahlanwalt gibt, wird schon vom Haftrichter ein Pflichtverteidiger bestellt. Der Pflichtverteidiger wird dann zumindest für die Zeit der Untersuchungshaft beigeordnet. Ein Haftbefehl kann auch schon bei nicht besonders schweren Delikten wie Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Besitz von Betäubungsmitteln oder Handel mit Drogen erlassen werden. Gegen die meisten Beschuldigten ergeht der Haftbefehl jedoch wegen Verbrechen wie Raub, räuberischer Erpressung, Brandstiftung, Mord, Totschlag oder auch Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Ein Haftbefehl setzt voraus, dass ein Haftgrund vorliegt. Das Strafrecht (genauer: die Strafprozessordnung) benennt mehrere Haftgründe. Wichtig sind die Flucht, die Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr und Wiederholungsgefahr. Die Untersuchungshaftanstalt (UHA) Hamburg befindet sich direkt beim Amtsgericht Hamburg Mitte in der Holstenglacis 3, 20355 Hamburg

Justiz und Recht

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