Auf dieser Seite finden Sie Entscheidungen
zum Thema Körperverletzung.
Hinweise zur Körperverletzung:
Das Delikt Körperverletzung gehört zum Strafrecht. Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich Beschuldigte als Pflichtverteidiger oder (Wahl-)Verteidiger in allen Belangen. Informationen zur Körperverletzung sind auf der Seite „Koerperverletzung.com“ zu finden. Die nachfolgenden Gerichtsentscheidungen zeigen, dass die Abgrenzung zwischen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und schwerer Körperverletzung schwierig sein kann. Für den Beschuldigten ist es von großer Bedeutung, ob eine Verurteilung beispielweise wegen Körperverletzung oder gefährlicher Körperverletzung erfolgt. Daher sollte man als Beschuldigter unbedingt die Hilfe eines Strafverteidigers und Rechtsanwaltes, der auf das Strafrecht spezialisiert ist, in Anspruch nehmen.