Meine Schwerpunkte als Anwalt und Strafverteidiger im Verkehrsrecht

Als Anwalt und Strafverteidiger stehe ich Ihnen gern mit meiner Kanzlei in Hamburg Borgfelde zur Verfügung, um Sie im Falle einer Strafverfolgung wegen Delikten im Verkehrsstrafrecht zu vertreten.  Typische Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht sind Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Telefonieren während der Fahrt oder Nichteinhaltung des Mindestabstands. Sofern wegen einer verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeit ein Bußgeldverfahren gegen sie eingeleitet ist, vertrete ich Sie als Rechtsanwalt. Sofern ein Fahrverbot oder ein hohes Bußgeld droht,  kontaktieren Sie mich möglichst umgehend, damit ich schon bei Beginn des Verfahrens für Sie tätig werden und Ihre Interessen effektiv vertreten kann.

Zum Verkehrsrecht gehört auch, dass ich Ihre Ansprüche gegen Unfallgegner oder Versicherungen durchsetze oder Sie dann vertrete, wenn Sie sich gegen ungerechtfertigte Ansprüche zur Wehr setzen müssen.

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Informationen zum Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht erfasst neben den unter Verkehrsstrafrecht beschriebenen Delikten, bei denen es hauptsächlich um Trunkenheitsfahren (Trunkenheit am Steuer), gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht, Verkehrsunfallflucht) geht, auch noch andere Rechtsbereiche.

Einerseits beinhaltet das Verkehrsrecht das Ordnungswidrigkeitsrecht. Darin sind insbesondere Geldbußen oder Fahrverbote sowie Eintragungen im Verkehrszentralregister (Flensburger Punktekartei) bei Verstößen gegen Verkehrsregeln geregelt.

Ein typischer Anwendungsfall sind Geschwindigkeitsüberschreitung (zu schnell gefahren). Die Geschwindigkeitsübertretung kann auf verschiedene Arten festgestellt werden. Entweder man wird „geblitzt“ (stationärer Blitzer, Starenkasten oder mobiler Blitzer) oder es gibt eine Videoaufzeichnung. Weitere Verstöße sind das Missachten des Rotlichts einer Ampel, das Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprechanlage oder die Nichteinhaltung des Mindestabstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug.

Für Detailinformationen zu den Delikten stehe Ihnen gern persönlich zur Verfügung. Jede Verfolgung im Verkehrsstrafrecht oder Verkehrsrecht (Straftat oder Ordnungswidrigkeit) ist eine Belastung für den Beschuldigten, weil immer die Gefahr besteht, dass die Fahrerlaubnis entzogen oder ein Fahrverbot ausgesprochen wird. Die Erhaltung der Fahrerlaubnis ist für viele meiner Mandanten ein zentrales Anliegen.

Andererseits gibt es im Verkehrsrecht noch das Schadensersatzrecht. Nach Verkehrsunfällen stellt sich immer wieder die Frage, wer wem welche Schäden ersetzen muss. Entscheidend ist dafür einerseits, welche Schäden grundsätzlich ausgeglichen werden müssen. Hinsichtlich der Reparaturkosten des Fahrzeugs ergeben sich häufig keine größeren Probleme. Anders sieht die Lage aus, wenn die Reparaturkosten höher liegen als der Widerbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des beschädigten Fahrzeugs). Hierzu haben die Gerichte Voraussetzungen entwickelt, wann auch höhere Beträge ersatzfähig sind und was der Geschädigte dafür erfüllen muss. Auch Begriffe wie Verbringungskosten oder merkantiler Minderwert können in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung sein. Die Höhe der zu erstattenden Mietwagenkosten ist auch immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Da viele Fragen für den Betroffenen in diesem Zusammenhang kaum selbst zu beantworten sind, stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hier zur Verfügung.

Oftmals wird auch versucht, nach einem Verkehrsunfall einen Schadensersatzanspruch in einer Höhe durchzusetzen, die ein Gericht nicht akzeptieren würde. Ein weiterer Aspekt bei der Regulierung von Schadensersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen sind die Haftungsquoten. Diese sind immer wieder Gegenstand gerichtlicher Verfahren im Verkehrsrecht. Nicht immer trägt ein Fahrer allein die volle Schuld an einem Unfall. Häufig findet auch eine sogenannte Quotelung statt. Dies kann der Fall sein, wenn auch der Unfallgegner mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr oder eine Alkoholisierung festgestellt wird. Die Quote, mit der die Schäden zu ersetzen sind, ergibt sich aufgrund der jeweiligen Umstände des konkreten Einzelfalls. Eine pauschale Aussage, welcher Verkehrsverstoß welches Gewicht hat, ist nicht möglich.