Verkehrsunfall und Fahrlässige Körperverletzung? Nicht ohne einen Anwalt.

Verkehrsstrafrecht

Sie hatten einen Verkehrsunfall? Der Unfallgegner wurde verletzt? Sie wurden von der Polizei vor Ort als Beschuldigter belehrt oder haben einen Anhörungsbogen bekommen?
Mein dringender Rat ist, dass Sie sich nicht zur Sache äußern. Bevor Sie den Anhörungsbogen an die Polizei zurücksenden, kontaktieren Sie mich. Sie haben ein Schweigerecht und das sollten Sie in Anspruch nehmen. Auch die Angaben zur Person sollten Sie nicht ohne Rücksprache machen!

Sie erreichen mich telefonisch unter:

Seit über 10 Jahren: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Dirk Bachmann.

Ablaufplan

Mein Ablaufplan bei einem Verkehrsunfall mit fahrlässiger Körperverletzung
Rechtsanwalt Dr. Dirk Bachmann
Empfehlung
  1. Kontaktaufnahme: Kontaktieren Sie mich.
  2. Fragen übermitteln: Übermitteln Sie mir die Fragen im Kontaktformular.
  3. Keine Stellungnahme: Äußern Sie sich nicht zur Sache.
  4. Anhörungsbogen: Senden Sie nicht ohne anwaltliche Absprache den Anhörungsbogen an die Polizei zurück.
  5. Mein Rat: Sie erhalten von mir eine Empfehlung zum Sachverhalt, nachdem ich Akteneinsicht beantragt habe.
  6. Anträge und Anregungen: Gegebenenfalls werden sinnvolle Anträge und Anregungen gestellt.

Profitieren Sie von meiner mehr als 10 jährigen Erfahrung.

Die Durchsetzung Ihrer Interessen ist mein Auftrag.

Täglich kommt es zu einer Vielzahl von Verkehrsunfällen mit Personenschaden. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wird eingeleitet. Häufig stellen die Beteiligten Strafantrag. Sofern Sie eine Sorgfaltspflicht verletzt haben (Vorfahrtsverletzung, überhöhte Geschwindigkeit, zu geringer Abstand etc.) kann eine fahrlässige Körperverletzung vorliegen, die mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft wird. Auch ein Fahrverbot kann verhängt werden. Auch eine vollständige Entziehung der Fahrerlaubnis ist möglich!

Es besteht daher dringender Handlungsbedarf!

Im Regelfall wird die Polizei Sie vor Ort als Beschuldigten belehren und Ihnen das Aktenzeichen mitteilen. Ein Anhörungsschreiben wir Ihnen per Post zugeschickt und Sie werden aufgefordert, sich zur Sache zu äußern.

Mein dringender Rat ist, dass Sie sich nicht zur Sache äußern. Bevor Sie den Anhörungsbogen an die Polizei zurücksenden, kontaktieren Sie mich. Sie haben ein Schweigerecht und das sollten Sie in Anspruch nehmen. Auch die Angaben zur Person sollten Sie nicht ohne Rücksprache machen
Rechtsanwalt Dr. Dirk Bachmann
Empfehlung

Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger beantrage ich zunächst Akteneinsicht. Nur dann können wir entscheiden, ob es sinnvoll ist, sich zur Sache zu äußern oder weiter zu schweigen. Ferner können dann die gegebenenfalls sinnvollen und erforderlichen Anträge und Anregungen gestellt werden.

Vermeiden Sie die Verurteilung zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Fahrverbot , Entziehung der Fahrerlaubnis oder einen Eintrag im Fahrereignungsregister („Punkte in Flensburg“) durch das Einbeziehen eines Anwalts. 

Durch die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts können gravierende Folgen in vielen Fällen vermieden werden. Daher ist es sinnvoll, frühzeitig aktiv zu werden.
Rechtsanwalt Dr. Dirk Bachmann
Empfehlung

„Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger geht es mir nicht um Gerechtigkeit, sondern um Ihre Interessen.“

 

Sie erreichen mich telefonisch unter:

Mit der Beantwortung der folgenden Fragen können Sie mir weitere Informationen zu Ihrem Fall geben.

    Haben Sie eine gültige Fahrerlaubnis?

    Wurde ihr Atemalkohol bestimmt?

    Wurde eine Blutprobe entnommen?

    Hat die Polizei ihren Führerschein sichergestellt oder beschlagnahmt?

    Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?