Verurteilung wegen Raubes und schweren Raubes

Verurteilung wegen Raubes und schweren Raubes

BGH 4 StR 205/04 (25.06.2004)

Der Angeklagte wurde wegen Raubes in zwei Fällen und schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob in einem Fall die Verurteilung wegen vollendeten Raubes auf, weil nicht auszuschließen ist, dass lediglich ein versuchter Raub vorlag. Der Angeklagte nahm eine Handtasche mit Gewalt weg, um an Geld für die Beschaffung von Betäubungsmitteln zu gelangen. In der Handtasche befand sich jedoch kein Geld. Die Feststellungen des Landgerichts geben nicht her, dass der Angeklagte auch Zueignungsabsicht hinsichtlich anderer Gegenstände hatte. Daher war die Verurteilung wegen Raubes aufzuheben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückzuverweisen.