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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Hamburg
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht bin ich hauptsächlich in den Bereichen Strafrecht und Verkehrsrecht tätig. Die individuelle Betreuung jedes Mandanten hat für mich oberste Priorität. Der direkte Kontakt zwischen Ihnen und mir ist die Basis für das notwendige Vertrauensverhältnis. Da anwaltliche Hilfe nicht von Ihrer persönlichen Mobilität abhängen darf, biete ich Ihnen die Möglichkeit eines Hausbesuchs an. Die Kosten für meine Tätigkeit kläre ich in einem kostenlosen Erstgespräch mit Ihnen.
Anfahrt
Meine Anwaltskanzlei befindet sich in unmittelbarer Nähe zum „Berliner Tor“.
Der Zugang ist barrierefrei.
Für die Planung der Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln klicken Sie auf das HVV-Symbol.
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Als Anwalt und Strafverteidiger gebe ich Ihnen den Rat:
Machen Sie als Beschuldigter nie eine Aussage zum Sachverhalt ohne vorherige Beratung durch einen Anwalt. Sie haben das Recht zu schweigen.
Dirk Bachmann
Beschreibung zum: Strafrecht – Medizinrecht – Verkehrsrecht
Strafrecht
Wenn ein Ermittlungsverfahren droht oder eingeleitet wurde, ist es unerlässlich, so früh wie möglich einen Rechtsanwalt für Strafrecht aufzusuchen. Ein auf das Strafrecht spezialisierter Anwalt gewährleistet die bestmögliche Verteidigung.
Sofern die Beschuldigung eine sogenante notwendige Verteidigung erfordert, vertrete ich Sie gern als Pflichtverteidiger. Hinweise zur Einschaltung eines Verteidigers finden Sie auf der Seite Strafrecht.
Ich vertrete Sie bei allen Delikten des Strafrechts als Anwalt (auch als Pflichtverteidiger) vor allen Strafgerichten in Hamburg und bundesweit. Nachfolgend sind einige Bereiche und Delikte aufgezählt, in denen ich als Rechtsanwalt und Strafverteidiger tätig bin.
Strafrechtliche Delikte
Allgemeines Strafrecht
- Einbruch, Diebstahl, Unterschlagung
- Raub, räuberische Erpressung
- Betrug, Urkundenfälschung, Schwarzfahren
- Brandstiftung, Sachbeschädigung
- Körperverletzung, Mord, Totschlag
- Beleidigung, Untreue, Verleumdung
Verkehrsstrafrecht
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Fahrlässige Körperverletzung und Tötung
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Fahrverbot
- Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs