Ihr Rechtsanwalt für Medizinrecht
Einer meiner Schwerpunkte im Medizinrecht ist das Arztrecht. Dieses umfasst mehrere Bereiche, in denen es ratsam oder notwendig sein kann, anwaltliche Hilfe Anspruch zu nehmen. Aus meiner Erfahrung ist es sinnvoll, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, der nicht nur mit den rechtlichen Belangen, sondern auch mit den tatsächlichen Gegebenheiten im medizinischen Bereich vertraut ist. Durch meine jahrelange praktische Erfahrung in der Notfallmedizin ist diese für mich ein bekanntes Terrain.
Im Arzthaftungsrecht geht es insbesondere darum, Ansprüche wegen Behandlungsfehlern geltend zu machen oder abzuwehren. Lag wirklich ein Behandlungsfehler vor? Wer hat diesen gemacht? Gab es organisatorische Fehler, die gleichfalls zum Schaden geführt haben? Werden die Behandlungsfehler bewiesen werden können? Gegen wen richten sich die Ansprüche? Die Zulassung der Ärztekammer ist für Ärzte die Grundlage, um im Beruf tätig zu sein. Bei Streitigkeiten mit der Landesärztekammer (zum Beispiel Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen oder Mecklenburg-Vorpommern) über Erteilung, Widerruf oder Rücknahme der Approbation ist es ratsam, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Gleiches gilt für Fälle, in denen es um die Verleihung von Facharzttitel geht. Für die Verleihung von Facharzttiteln gibt es eine Musterverordnung der Bundesärztekammer. An dieser orientieren sich die Ordnungen der Landesärztekammern (eine Übersicht der Landesärztekammern finden Sie hier).
Weitere Hinweise zum Medizinstrafrecht finden Sie im Menü Strafrecht auf der Seite Medizinstrafrecht.
Die folgende Tabelle der Rechtsthemen zeigt die Schwerpunkte, in denen ich im Medizinrecht unter anderem tätig bin:
Azthaftungsrecht
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Arztstrafrecht
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Arztvergütungsrecht
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Berufsrecht
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