Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht umfasst gänzlich unterschiedliche Bereiche. Oftmals sind in einer Sache auch unterschiedliche Rechtsgebiete betroffen.
Nach Verkehrsunfällen geht es darum, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder abzuwehren. Wer trägt die Schuld? Welche Ansprüche können geltend gemacht werden (Reparatur des Fahrzeugs, Mietwagenkosten, Behandlungskosten, Schmerzensgeld)?
Die Rechtsprechung in diesem Bereich verändert sich laufend. Lassen Sie sich nach einem Unfall unbedingt anwaltlich vertreten, um alle bestehenden Ansprüche geltend zu machen. Und lassen Sie sich auch dann vertreten, wenn der Unfallgegner Ansprüche gegen Sie geltend macht! Sonst laufen
Sie Gefahr, mehr an den Gegner zu zahlen, als diesem eigentlich zusteht. Ferner kann aufgrund eines Unfalls auch ein Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren gegen Sie eingeleitet werden. Den Bußgeldkatalog finden Sie hier.
Auch ohne dass es zu einem Unfall kommt, kann sich ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Sie richten. Sie sind geblitzt worden? Sie sind betrunken gefahren? Möglicherweise ist Ihr Führerschein in Gefahr? Nehmen Sie in diesen Fällen unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch.
Im Menü Strafrecht auf den Seiten Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht finden Sie weitere Hinweise hierzu.
Um Ihnen eine Zuordnung der Delikte zu den Rechtsgebieten des Verkehrsrecht zu erleichtern , hier eine Übersicht Delikte im Verkehrsrecht, in denen ich unter anderem tätig bin:
Verkehrsstrafrecht
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Ordnungswidrigkeiten
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Verkehrsverwaltungsrecht
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Verkehrszivilrecht
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