Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Hamburg
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht bin ich hauptsächlich in den Bereichen Strafrecht und Verkehrsrecht tätig. Die individuelle Betreuung jedes Mandanten hat für mich oberste Priorität. Der direkte Kontakt zwischen Ihnen und mir ist die Basis für das notwendige Vertrauensverhältnis. Da anwaltliche Hilfe nicht von Ihrer persönlichen Mobilität abhängen darf, biete ich Ihnen die Möglichkeit eines Hausbesuchs an. Die Kosten für meine Tätigkeit kläre ich in einem kostenlosen Erstgespräch mit Ihnen.
Meine Anwaltskanzlei befindet sich in unmittelbarer Nähe zum „Berliner Tor“. Der Zugang ist barrierefrei.
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Wenn ein Ermittlungsverfahren droht oder eingeleitet wurde, ist es unerlässlich, so früh wie möglich einen Rechtsanwalt für Strafrecht aufzusuchen. Ein auf das Strafrecht spezialisierter Anwalt gewährleistet die bestmögliche Verteidigung.
Sofern die Beschuldigung eine sogenante notwendige Verteidigung erfordert, vertrete ich Sie gern als Pflichtverteidiger. Hinweise zur Einschaltung eines Verteidigers finden Sie auf der Seite Strafrecht.
Ich vertrete Sie bei allen Delikten des Strafrechts als Anwalt (auch als Pflichtverteidiger) vor allen Strafgerichten in Hamburg und bundesweit. Nachfolgend sind einige Bereiche und Delikte aufgezählt, in denen ich als Rechtsanwalt und Strafverteidigertätig bin.
Unter dem Menüpunkt „Strafrecht“ finden Sie ausführliche Hinweise zum Strafrecht. Gerichtsentscheidungen zu wesentlichen Delikten des Strafrechts sind unter dem Menüpunkt „Urteile“ in verständlicher Form aufbereitet.
Einer meiner Schwerpunkte im Medizinrecht ist das Arztrecht. Dieses umfasst mehrere Bereiche, in denen es ratsam oder notwendig sein kann, anwaltliche Hilfe Anspruch zu nehmen. Aus meiner Erfahrung ist es sinnvoll, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, der nicht nur mit den rechtlichen Belangen, sondern auch mit den tatsächlichen Gegebenheiten im medizinischen Bereich vertraut ist. Durch meine jahrelange praktische Erfahrung in der Notfallmedizin ist diese für mich ein bekanntes Terrain.
Im Arzthaftungsrecht geht es insbesondere darum, Ansprüche wegen Behandlungsfehlern geltend zu machen oder abzuwehren. Lag wirklich ein Behandlungsfehler vor? Wer hat diesen gemacht? Gab es organisatorische Fehler, die gleichfalls zum Schaden geführt haben? Werden die Behandlungsfehler bewiesen werden können? Gegen wen richten sich die Ansprüche? Die Zulassung der Ärztekammer ist für Ärzte die Grundlage, um im Beruf tätig zu sein. Bei Streitigkeiten mit der Landesärztekammer (zum Beispiel Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen oder Mecklenburg-Vorpommern) über Erteilung, Widerruf oder Rücknahme der Approbation ist es ratsam, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Gleiches gilt für Fälle, in denen es um die Verleihung von Facharzttitel geht. Für die Verleihung von Facharzttiteln gibt es eine Musterverordnung der Bundesärztekammer. An dieser orientieren sich die Ordnungen der Landesärztekammern (eine Übersicht der Landesärztekammern finden Sie hier).
Weitere Hinweise zum Medizinstrafrecht finden Sie im Menü Strafrecht auf der Seite Medizinstrafrecht.
Rechtsthemen in denen ich im Medizinrecht unter anderem tätig bin:
Arzthaftungsrecht
Vertretung von Ärzten bei vermeintlichen Behandlungsfehlern (Kunstfehlern)
Vertretung von Patienten
Arztstrafrecht
Verteidigung von Ärzten in Strafverfahren fahrlässige Tötung oder Körperverletzung
Vertretung in berufsrechtlichen Verfahren
Verteidigung von medizinischen Personal in Strafverfahren
Arztvergütungsrecht
Vertretung bei Honorarstreitigkeiten privatärztliche Abrechnung nach GOÄ
Das Verkehrsrecht umfasst gänzlich unterschiedliche Bereiche. Oftmals sind in einer Sache auch unterschiedliche Rechtsgebiete betroffen.
Nach Verkehrsunfällen geht es darum, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder abzuwehren. Wer trägt die Schuld? Welche Ansprüche können geltend gemacht werden (Reparatur des Fahrzeugs, Mietwagenkosten, Behandlungskosten, Schmerzensgeld)? Die Rechtsprechung in diesem Bereich verändert sich laufend. Lassen Sie sich nach einem Unfall unbedingt anwaltlich vertreten, um alle bestehenden Ansprüche geltend zu machen. Und lassen Sie sich auch dann vertreten, wenn der Unfallgegner Ansprüche gegen Sie geltend macht! Sonst laufen
Sie Gefahr, mehr an den Gegner zu zahlen, als diesem eigentlich zusteht. Ferner kann aufgrund eines Unfalls auch ein Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren gegen Sie eingeleitet werden. Den Bußgeldkatalog finden Sie hier. Auch ohne dass es zu einem Unfall kommt, kann sich ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Sie richten. Sie sind geblitzt worden? Sie sind betrunken gefahren? Möglicherweise ist Ihr Führerschein in Gefahr? Nehmen Sie in diesen Fällen unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch.
Im Menü Strafrecht auf den Seiten Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht finden Sie weitere Hinweise hierzu.
Übersicht der Delikte im Verkehrsrecht, in denen ich unter anderem tätig bin:
Verkehrsstrafrecht
Trunkenheitsfahrt
Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
Im Zusammenhang mit unterschiedlichen Verträgen (Kaufverträgen, Mietverträgen, Werkverträgen, Dienstverträgen und Darlehen) kann es zu Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien kommen. Entweder wird die Leistung nicht wie vereinbart erbracht oder der Vertragspartner zahlt nicht. In diesen Fällen vertrete ich Sie außergerichtlich und auch im Gerichtsverfahren, wenn dies erforderlich ist. Grundsätzlich halte ich es für sinnvoll, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Der Ausgang des Verfahrens kann nie sicher vorhergesagt werden. Dazu kommt, dass das finanzielle Risiko durch die Prozesskosten steigt. Ferner ist ein jahrelanges Gerichtsverfahren auch eine mentale Belastung.
Mit dem Urheberrecht kommen Sie in Kontakt, wenn Sie illegal Musik oder Software in Tauschbörsen angeboten haben. Sie können abgemahnt und aufgefordert werden, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die geforderten Erklärungen übersteigen häufig das, was Sie eigentlich erklären müssten. Lassen Sie sich unbedingt anwaltlich beraten um die Erklärung auf das notwendige Mindestmaß reduzieren. Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite Internetrecht.
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